Kiefergelenkbeschwerden|CMD
Es gibt eine Menge Probleme rund um den Kopf, die wir nicht zwangsläufig unseren Zähnen oder dem Kiefer zuordnen, weil sie zunächst einmal, woanders auftreten.
Craniomandibuläre Dysfunktionen: ein Oberbegriff für ein sehr verschiedenartiges komplexes Krankheitsbild der Kopf-/ Hals- und Gesichtsstrukturen
Häufige Symptome:
– Schmerzen und Überempfindlichkeit der Kiefermuskulatur beim Kauen
– Schmerzen und Überempfindlichkeit der Kiefergelenke beim Kauen
– eingeschränkte Mundöffnung
– eingeschränkte Kopfdrehung
– Knacken oder Reiben bei der Mundöffnung
– Plötzlich auftretende Probleme Störkontakte beim Zähne-Zusammenbeißen
– ausstrahlende Schmerzen in Mund-, Gesichts-, Kopf-, Nacken-, Schulter- oder Wirbelsäulenbereiche
– Ohrenschmerzen und Tinnitus
CMD-Therapie
Ein individuell auf den Patienten abgestimmtes Therapiekonzept erfolgt nach
einer ausführlichen Befundung, Diagnosestellung und umfassenden Beratung:
Ersttermin:
1. Manuelle Strukturanalyse:
Überprüfung des Bisses, beider Kiefer in Relation zueinander, der Gelenk- und Muskelstrukturen
(Bei gravierenden und/oder unklaren klinischen Befunden empfiehlt sich eine
bildgebende Objektivierung der bestehenden Gewebeschäden mittels MRT-Untersuchung)
1. Diagnosestellung
2. Planung und Besprechung der Therapiemaßnahmen
Unser Therapiekonzept einer CMD-Erkrankung basiert vor allem auf einer
langfristigen Verhaltensumstellung der Patienten. Wir werden dabei von
erfahrenen Physiotherapeuten, Logopäden und Osteopathen unterstützt. In seltenen Fällen
kommt eine temporäre Schienentherapie zum Einsatz (max. 12 Wochen).
Eine „Restitutio ad Integrum“ (vollständige Heilung) fortgeschrittener CMD-Problematiken
ist leider oftmals nicht möglich. Jedoch kann eine deutliche Linderung der Beschwerden
beziehungsweise eine phasenweise Beschwerdefreiheit erreicht werden.
Die Kosten für eine CMD-Behandlung, einschließlich Funktionsanalyse und Diagnosestellung bei der CMD,
sind nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankassen (SGB V §28, Abs. 2)
und stellen unabhängig vom Beschwerdebild eine reine Privatleistung dar.
Privatleistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den
Leistungsnummern 800 ff. abgerechnet. Der Gebührenrahmen erstreckt sich
vom 1fachen bis zum 3,5fachen des Gebührensatzes.